Wie sind die steuerlichen Vorteile der Rürup
Rente?
Die Rüruprente wird steuerlich gefördert. Sie können
nämlich den jährlichen Beitrag Ihres Rürup-Vertrages steuerlich
als Sonderausgabe geltend machen. Der Betrag, der auf diese Art abgesetzt werden
kann, wird jedes Jahr um einige Prozentpunkte erhöht. Im Jahr 2005 konnten
60% des Rürup-Beitrages bzw. maximal 60% des Höchstbetrages von 20.000
€ (bei Verheirateten 40.000€), steuerlich abgesetzt werden.
Ab 2006 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%, so dass Sie ab dem Jahr
2025 den gesamten Betrag, den sie in den Rürup-Vertrag einzahlen, von der
Steuer absetzen können.
Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise.
Begann die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz
steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040
wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn
ab.
Da Sie aber als Rentner im Allgemeinen mit einemr deutlich geringen Steuersatz
rechnen können, schlägt die Besteuerung im Alter wesentlich geringer
zu Buche als die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase.
|