Rürup Rente

Unser Info-Service zum Thema Rürup Rente.


Wie sind die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente?

Die Rüruprente wird steuerlich gefördert. Sie können nämlich den jährlichen Beitrag Ihres Rürup-Vertrages steuerlich als Sonderausgabe geltend machen. Der Betrag, der auf diese Art abgesetzt werden kann, wird jedes Jahr um einige Prozentpunkte erhöht. Im Jahr 2005 konnten 60% des Rürup-Beitrages bzw. maximal 60% des Höchstbetrages von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€), steuerlich abgesetzt werden.
Ab 2006 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%, so dass Sie ab dem Jahr 2025 den gesamten Betrag, den sie in den Rürup-Vertrag einzahlen, von der Steuer absetzen können.

Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Begann die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn ab.
Da Sie aber als Rentner im Allgemeinen mit einemr deutlich geringen Steuersatz rechnen können, schlägt die Besteuerung im Alter wesentlich geringer zu Buche als die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase.



Sorgen Sie vor mit der Rürup Rente

Optimale Vorsorge mit dem passenden Anbieter!
Jetzt kostenlos vergleichen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Service, um das Angebot zu finden,
das Ihren Bedürfnissen wirklich entspricht.


Schritt 1 von 2 - Angaben zur gewünschten Zusatzrente:

gewünschte Rentenhöhe:
Höhe des gewünschten monatlichen Beitrages:
Möchten Sie eine zusätzliche Einmalzahlung einbringen: Nein
Ja
wenn ja, wie hoch wäre Ihre Einmalzahlung?
Gewünschte Fälligkeit Ihrer Altersvorsorge:








Weitere Interessante Seiten: Rürup-Rente