Unser Infoservice zum Thema Riester
Rente:
Wie sieht die Riester-Förderung aus?
Die Förderung der Riester Rente erfolgt ab dem Jahr 2002 durch eine Zulage
(Grund-, Kinderzulage) oder, sofern dies günstiger ist, durch einen Sonderausgabenabzug,
der für Besserverdienende von Vorteil ist.
Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person:
2005: 76 €
2006 und 2007: 114 €
ab 2008: 154 €
Je Kind und Jahr erhält der Zulagenberechtigte grundsätzlich:
2005: 92 €
2006 und 2007: 138 €
ab 2008: 185 €
Die Zulage wird nur in der vollen Höhe fällig, wenn der Eigenbeitrag
eine bestimmte Höhe erreicht. Diese beträgt zusammen mit den Zulagen:
2004 und 2005: 2 Prozent,
2006 und 2007: 3 Prozent,
ab 2008: 4 Prozent
der im vorhergehenden Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zur
Gesetzlichen Rentenversicherung. Der Mindest-Eigenbeitrag wird begrenzt durch
den um die Zulage verminderten Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug.
Außerdem muß mindestens ein sogenannter Sockelbetrag gezahlt werden,
damit die Zulage ungekürzt gewährt wird. Das verhindert, daß z.
B. bei Personen mit geringem Einkommen und vielen Kindern überhaupt keine
Eigenleistung erbracht werden muß. Der Sockelbetrag beträgt ab dem
Jahr 2005 60 EUR.
Der Höchstbetrag der förderungsfähigen Eigenbeiträge zuzüglich
der dafür festgesetzten Zulage beträgt in den Veranlagungszeiträumen:
2005: bis zu 1.050 €
2006 und 2007: bis zu 1.575 €
ab 2008: bis zu 2.100 €
Bis zu dieser Grenze können die Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben
steuerlich abgezogen werden.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen
Dienstes
Beamte
Versicherungspflichtige Selbstständige
Versicherte während der Erziehungszeit
Gerinfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet
haben
Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II Empfänger
Pflegepersonen
Behinderte in Werkstätten
Generell erhalten jedoch auch nicht-förderungsberechtigte Personen die Zulagen-Förderung,
wenn für deren Ehepartner ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen
wird.
Ausgenommene Personen
Pflichtversicherte in berufsständischer Versorgungseinrichtung z.B. Ärzte,
Rechtsanwälte
Nicht-Versicherungspflichtige in der Gesetzlichen Rentenversicherung,z.B. freiwillig
GRV-Versicherte
Weitere Links zum Thema Riester Rente:
- Deutsche
Rentenversicherung über Riester Rente
- 'Capital'-Artikel
zum Thema Riester Rente
- Altersvorsorge
macht Schule
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